Marktordnung / Teilnahmebedingungen

1. Mit der Reservierung /Belegung des Standplatzes wird die Marktordnung anerkannt.

2. Den Anweisungen des Veranstalters und / oder dessen Mitarbeiter / Beauftragte ist unbedingt Folge zu leisten. Ebenso haben diese während der gesamten Dauer der Veranstaltung das Hausrecht.

3. Die Standplatzvergabe erfolgt durch den Veranstalter und / oder dessen Mitarbeiter / Beauftragte. Aus organisatorischen Gründen kann eine Platzzusage jederzeit rückgängig gemacht werden, ohne dass der Aussteller einen Anspruch auf Schadensersatz bekommt.

4. Der Veranstalter haftet nicht für Diebstahl & Einbruch und übernimmt keine Haftung gegenüber Schäden, die Ausstellern und Dritten entstehen.

5. Viele Standplätze können telefonisch, schriftlich per Fax oder Email verbindlich gebucht werden. Die Standplatzreservierung muss bis spätestens am Freitag vor der Veranstaltung (15 Uhr) bei uns eingegangen sein. Nach 15 Uhr kann die Standplatzreservierung nicht mehr berücksichtig werden. Die Standplatzreservierung erfolgt in der Reihenfolge der Anmeldungen. Alle reservierten Standplätze, die nicht im Vorfeld angezahlt oder bezahlt wurden, müssen am Tag der Veranstaltung bis spätestens 7 Uhr eingenommen sein. Danach werden die Plätze bei Bedarf vergeben. Für die Standorte in Münster (Parkplatz am Preußen Stadion) sowie in Bochum (Ruhr-Universität-Ost) ist eine Standplatzreservierung nicht möglich. Standplatzreservierungen für den Standort Essen (Universität) können wir nur gegen Vorkasse entgegen nehmen.

6. Sonderstände wie z. B. Imbiss und Lebensmittelstände bedürfen einer vorherigen Anmeldung und Genehmigung vom Büro.

7. Die Auf- und Abbauzeiten sind unbedingt einzuhalten.

8. Das Befahren des Veranstaltungsgeländes ist nur während der Auf- und Abbauzeiten zum Ent- und Beladen in Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Während der Verkaufszeiten ist das Befahren des Veranstaltungsgeländes grundsätzlich verboten.

9. Alle Stände sind mit Name/Firma und vollständiger Anschrift des Standinhabers zu versehen. Entsprechende Standkarten sind bei der Marktleitung vor Ort oder auf unserer Homepage als Download erhältlich.

10. Die Standgebühr errechnet sich aus den laufenden Metern der längsten Seite des Verkaufsstandes. Die von Ihnen gemachten Angaben über Standgröße und Warensortiment sind Grundlage Ihrer Buchungsbestätigung. Sollte sich bei der Nachprüfung durch unsere Mitarbeiter herausstellen, dass die Standgröße überschritten wird oder das Warensortiment von dem angegebenen abweicht, erfolgt eine Nachberechnung.

11. Wenn die Standgröße der Fahrzeuglänge entspricht, kann das Fahrzeug kostenfrei am Stand stehen bleiben.

12. Die Standgebühr ist im Vorfeld einer Veranstaltung fällig, spätestens am Morgen der Veranstaltung ist die Standgebühr mitzubringen und zur Bezahlung am Stand bereit zu halten.

13. Weder bei schlechten Wetterbedingungen noch im Krankheitsfall oder anderen Gründen, wird bereits gezahlte Standgebühr zurück erstattet.

14. Es ist strengstens untersagt Verkaufsstände etc. im Gang zu platzieren.

15. Zufahrten und Rettungswege sind jederzeit frei zu halten.

16. Das Anbieten und der Verkauf von Waffen, Hehler Ware, Plagiat Ware, jugendgefährdende Schriften, Raubkopien, NS Artikel, Pornografie, Medikamente, Alkohol, Gas und andere brennbaren Flüssigkeiten, lebende Tiere sowie Waren die gegen das Zollrecht und Betäubungsmittelgesetz verstoßen ist uneingeschränkt verboten.

17. Jeder Teilnehmer verpflichtet sich seinen Abfall selbst und ordnungsgemäß zu entsorgen und Ihre menschlichen Bedürfnisse nur in den dafür vorgesehenen und ausgewiesenen Toiletten zu entrichten. Soweit Müll zurück gelassen wird, wird hierfür eine Reinigungsgebühr von mindestens € 25,- pauschal erhoben oder nach Wahl des Veranstalters die tatsächlichen Kosten der Reinigung und Entsorgung.

18. Hunde dürfen nur angeleint auf dem Veranstaltungsgelände mitgeführt werden.

19. Werbung darf nur mit Genehmigung des Veranstalters verteilt werden.

20. Das Fotografieren einzelner Verkaufsstände und Personen ist verboten.

21. Um den Ablauf des Marktes nicht zu stören, dürfen Musik und sonstige Geräuschkulissen nur in so genannter Zimmerlautstärke dargeboten werden. Stromerzeuger dürfen nur schallgedämpft betrieben werden.

Bei Nichtbefolgen der Marktordnung erfolgt sofortiges Marktverbot, ohne Ersatzansprüche und ohne Rückzahlung des Standgeldes!!!

Stand: Mai. 2020

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